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CO2-Kosten aufteilen

Wie viel der CO2-Kosten trägt der Vermieter, wie viel der Mieter? Werte von der Rechnung eintragen, der Rest rechnet sich.

Die Stufen

Maßstab ist der CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter.

kg CO2 je m² und JahrMieterVermieter

Gut zu wissen

Woher kommen die Zahlen?

Ausstoß und CO2-Kosten weist der Lieferant von Brennstoff oder Wärme auf der Rechnung aus (§ 3 CO2KostAufG). Die Wohnfläche ist die des ganzen Gebäudes.

Was, wenn die Aufteilung fehlt?

Fehlt sie in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4).

Wie wird gerundet?

Der Ausstoß je Quadratmeter wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet (§ 5 Abs. 1). Genau 12,0 kg gehören schon zur Stufe 90 zu 10.

Kürzerer Abrechnungszeitraum?

Dann werden die Stufengrenzen anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1). Das Gesetz sagt nicht, ob nach Tagen oder Monaten. Der Rechner kürzt nach Tagen.

Was bedeutet die Einschränkung nach § 9?

Verhindern Vorschriften wie Denkmal- oder Milieuschutz eine energetische Sanierung von Gebäude oder Heizung, halbiert sich der Anteil des Vermieters. Betrifft es beides, entfällt er. Den Nachweis muss der Vermieter führen.

Gilt das auch für Gewerbe?

Nein. Für Nichtwohngebäude gilt § 8 mit einer eigenen Regel. Dieser Rechner ist für Wohngebäude.

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