Kostenloser Ratgeber

Nebenkostenabrechnung: Muster und Aufbau

Ein vollständiges Beispiel für ein Haus mit drei Wohnungen, die Pflichtangaben einer Abrechnung und die häufigsten Fehler.

Kurz gesagt: Eine Abrechnung braucht die Gesamtkosten je Kostenart, die Umlageschlüssel mit Erläuterung, den Anteil des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen. Muster als PDF

Das Beispielhaus

Drei Wohnungen, Zentralheizung mit Warmwasser, Abrechnungszeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025. Alle Namen und Zahlen sind erfunden.

WohnungMietparteiWohnflächePersonenVorauszahlung
Wohnung 1Mieter A60 m²2200,00 € im Monat
Wohnung 2Mieter B80 m²3350,00 € im Monat
Wohnung 3Mieter C70 m²1220,00 € im Monat
Haus210 m²6

Abrechnung für Wohnung 1

AbrechnungBetriebskosten 2025
VermieterVermieter V
MietparteiMieter A, Wohnung 1
Abrechnungszeitraum1.1.2025 bis 31.12.2025, 365 Tage
Nutzungszeit1.1.2025 bis 31.12.2025, 365 Tage
Wohnung60 m², 2 Personen

Kosten und Anteil

KostenartGesamtkostenSchlüsselAnteilBetrag
Grundsteuer§ 2 Nr. 1 BetrKV630,00 €Wohnfläche60 von 210 m²180,00 €
Wasserversorgung§ 2 Nr. 2 BetrKV1.260,00 €Verbrauch40 von 140 m³360,00 €
Entwässerung§ 2 Nr. 3 BetrKV840,00 €Verbrauch40 von 140 m³240,00 €
Heizung und Warmwasser§ 2 Nr. 6 BetrKV4.200,00 €HeizkostenVsiehe Anlage1.116,00 €
Straßenreinigung§ 2 Nr. 8 BetrKV126,00 €Wohnfläche60 von 210 m²36,00 €
Müllbeseitigung§ 2 Nr. 8 BetrKV540,00 €Personen2 von 6180,00 €
Gebäudereinigung§ 2 Nr. 9 BetrKV420,00 €Wohnfläche60 von 210 m²120,00 €
Gartenpflege§ 2 Nr. 10 BetrKV315,00 €Wohnfläche60 von 210 m²90,00 €
Allgemeinstrom§ 2 Nr. 11 BetrKV105,00 €Wohnfläche60 von 210 m²30,00 €
Gebäudeversicherung§ 2 Nr. 13 BetrKV840,00 €Wohnfläche60 von 210 m²240,00 €
Summe9.276,00 €2.592,00 €
Vorauszahlungen12 × 200,00 €−2.400,00 €
Nachzahlung192,00 €

Erläuterung der Schlüssel

Anlage: Heizung und Warmwasser

PositionGesamtSchlüsselAnteilBetrag
Heizung, Grundkosten 30 %1.008,00 €Wohnfläche60 von 210 m²288,00 €
Heizung, Verbrauch 70 %2.352,00 €Heizkostenverteiler2.000 von 8.400 Einh.560,00 €
Warmwasser, Grundkosten 30 %252,00 €Wohnfläche60 von 210 m²72,00 €
Warmwasser, Verbrauch 70 %588,00 €Warmwasserzähler14 von 42 m³196,00 €
Heizung und Warmwasser4.200,00 €1.116,00 €
darin CO2-Kosten22,0 kg CO2 je m²: Mieter 70 %, Vermieter 30 %294,00 €wie oben78,12 €

Gesamtkosten Heizung und Warmwasser 4.326,00 €, davon CO2-Kosten 420,00 €. Der Vermieteranteil von 126,00 € ist bereits abgezogen. Warmwasseranteil laut Wärmezähler 20 %.

Probe: alle drei Wohnungen
KostenartGesamtWohnung 1Wohnung 2Wohnung 3
Grundsteuer630,00 €180,00 €240,00 €210,00 €
Wasserversorgung1.260,00 €360,00 €630,00 €270,00 €
Entwässerung840,00 €240,00 €420,00 €180,00 €
Heizung und Warmwasser4.200,00 €1.116,00 €1.782,00 €1.302,00 €
Straßenreinigung126,00 €36,00 €48,00 €42,00 €
Müllbeseitigung540,00 €180,00 €270,00 €90,00 €
Gebäudereinigung420,00 €120,00 €160,00 €140,00 €
Gartenpflege315,00 €90,00 €120,00 €105,00 €
Allgemeinstrom105,00 €30,00 €40,00 €35,00 €
Gebäudeversicherung840,00 €240,00 €320,00 €280,00 €
Summe9.276,00 €2.592,00 €4.030,00 €2.654,00 €
Vorauszahlungen9.240,00 €2.400,00 €4.200,00 €2.640,00 €
Ergebnis192,00 € nach170,00 € zurück14,00 € nach

Die Anteile der drei Wohnungen ergeben zusammen wieder die Gesamtkosten. Bleibt ein Rest, stimmt ein Schlüssel nicht oder eine Wohnung fehlt.

Pflichtangaben

Formell ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (§ 259 BGB). Bei mehreren Wohnungen verlangt der Bundesgerichtshof mindestens vier Angaben.

AngabeWas hineingehört
GesamtkostenJe Kostenart der Betrag, der auf die Wohnungen verteilt wird.
UmlageschlüsselWelcher Schlüssel gilt, mit kurzer Erläuterung, soweit er nicht aus sich heraus verständlich ist.
Anteil des MietersDie Rechnung vom Gesamtbetrag zum Anteil der Wohnung.
VorauszahlungenAbzug der Vorauszahlungen der Mietpartei, daraus Nachzahlung oder Guthaben.
Formeller oder inhaltlicher Fehler?

Fehlt eine der vier Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam. Die Frist nach § 556 Abs. 3 BGB wahrt dann nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, die noch rechtzeitig beim Mieter ist.

Inhaltliche Fehler, etwa ein falscher Betrag, machen die Abrechnung nicht unwirksam. Sie lassen sich berichtigen. Eine höhere Nachforderung ist nach Fristablauf aber ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Gesamtkosten: welcher Betrag?

Es genügt der Betrag, der je Kostenart auf die Wohnungen verteilt wird. Hat der Vermieter nicht umlegbare Anteile vorher herausgerechnet, muss er diesen Rechenschritt nicht offenlegen (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016, VIII ZR 93/15).

Weitere übliche Angaben
  • Abrechnungszeitraum und Nutzungszeit der Mietpartei, bei Mieterwechsel taggenau.
  • In der Heizkostenabrechnung der Anteil des Mieters an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG).
  • Ein Hinweis, wo und wie die Belege eingesehen werden können (§ 556 Abs. 4 BGB).

Kostenarten nach § 2 BetrKV

Umlegbar ist nur, was der Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). Der Katalog der Betriebskostenverordnung hat 17 Nummern.

Alle 17 Kostenarten
KostenartBeispieleNr.
Öffentliche LastenGrundsteuer1
WasserversorgungWassergeld, Zählermiete, Eichung2
EntwässerungSchmutz- und Niederschlagswasser3
HeizungBrennstoff, Wartung, Messdienst4
WarmwasserZentrale Warmwasserversorgung5
Verbundene AnlagenHeizung und Warmwasser aus einer Anlage6
AufzugBetriebsstrom, Pflege, Prüfung7
Straßenreinigung und MüllGebühren, Müllabfuhr8
GebäudereinigungTreppenhaus, Ungezieferbekämpfung9
GartenpflegeRasen, Hecken, Spielplatz10
BeleuchtungStrom für Treppenhaus, Keller, Außenlicht11
SchornsteinreinigungKehrgebühren, soweit nicht unter Nr. 412
VersicherungenGebäude- und Haftpflichtversicherung13
HauswartHausmeister, ohne Verwaltung und Reparaturen14
Antenne, Breitband, GlasfaserBetriebsstrom, Prüfung der Anlage15
WäschepflegeGemeinschaftswaschmaschine16
Sonstige BetriebskostenNur wenn im Mietvertrag einzeln benannt17
Kabelfernsehen seit Juli 2024

Grundgebühren für Breitbandanschlüsse und Entgelte für die Kabelweitersendung sind nur bis 30. Juni 2024 umlegbar (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Für die Abrechnung 2025 bleiben bei Nr. 15 im Wesentlichen Betriebsstrom und Prüfung der Anlage.

Typische Fehler

Mehr zur Abrechnung

Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und ohne Gewähr. Im Einzelfall hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Eigentümerverband.