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Wie lange Unterlagen aufbewahren?

Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen, mit Grund. Gilt für Privatleute in Deutschland, nicht für Firmen.

Kurz gesagt: Pflicht ist für Privatleute fast nichts. Die wichtigste Ausnahme sind Handwerker- und Baurechnungen fürs eigene Haus oder die Wohnung: zwei Jahre. Alles andere dient als Nachweis, meist mindestens drei Jahre.

Rechnungen und Käufe

UnterlageWie langeWarum
Rechnungen von Handwerkern am eigenen GrundstückPflicht2 JahreGesetzliche Pflicht (§ 14b Abs. 1 UStG). Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Kassenbons und Kaufbelegemindestens 2 JahreGewährleistung beim Kauf (§ 438 BGB). Bei Garantie bis zu deren Ende.
Rechnungen für Bauleistungen am Hausmindestens 5 JahreGewährleistung bei Bauwerken (§ 634a BGB). Die Pflicht von 2 Jahren gilt zusätzlich.
Quittungen über bezahlte Rechnungen3 JahreNachweis der Zahlung bis zur Verjährung (§ 195 BGB), ab Ende des Jahres.

Bank und Geld

UnterlageWie langeWarum
Kontoauszüge3 JahreZahlungsnachweis bis zur Verjährung. Steuerlich wichtige länger, siehe Steuer.
Kreditverträgebis zur Tilgung, danach 3 JahreNachweis, dass alles bezahlt ist.
Depot- und Wertpapierabrechnungenbis zum Verkauf, danach wie SteuerKaufkurse braucht es für die Steuer beim Verkauf.
Sparverträge und Bausparverträgebis zur Auszahlung, danach 3 JahreNachweis der Einzahlungen.

Steuer

UnterlageWie langeWarum
Belege zur Steuererklärungbis der Bescheid nicht mehr änderbar ist, besser 4 JahreDas Finanzamt kann Belege nachfordern. Die Festsetzungsfrist beträgt meist 4 Jahre (§ 169 AO).
Steuerbescheidemindestens 4 Jahre, besser dauerhaftNachweis für spätere Fragen, etwa zur Rente oder bei Verlustvorträgen.
Steuererklärungen (Kopie)wie SteuerbescheideErleichtert die nächste Erklärung und Rückfragen.

Wohnen

UnterlageWie langeWarum
Mietvertrag mit Übergabeprotokollbis zum Auszug, danach 3 JahreStreit um Kaution oder Schäden ist erst nach Verjährung ausgeschlossen.
Nebenkostenabrechnungen3 JahreMieter können Einwände bis 12 Monate nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB), Rückforderungen verjähren nach 3 Jahren.
Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Bauplänesolange die Immobilie gehört, besser dauerhaftNachweis von Eigentum, Kosten und Zustand, auch für einen späteren Verkauf.
Energieausweis, Heizungsprotokollesolange die Immobilie gehörtWird bei Vermietung und Verkauf verlangt.

Versicherung und Gesundheit

UnterlageWie langeWarum
Versicherungspolicenbis Vertragsende, danach 3 JahreFür Schäden, die erst später gemeldet werden.
Lebens- und RentenversicherungdauerhaftAnsprüche entstehen oft erst nach Jahrzehnten.
Arztrechnungen und Rezeptewie Steuer, sonst 3 JahreKrankheitskosten können steuerlich zählen.
Impfpass, Röntgenpass, BefundedauerhaftFür spätere Behandlungen.

Arbeit und Rente

UnterlageWie langeWarum
Gehaltsabrechnungenbis zur RenteNachweis für die Rentenversicherung, falls Zeiten fehlen.
Arbeitsverträge und ArbeitszeugnissedauerhaftZeugnisse werden bei Bewerbungen verlangt, Verträge belegen Beschäftigungszeiten.
Sozialversicherungsnachweise, RentenbescheidedauerhaftGrundlage für die Rente, auch für Hinterbliebene.
Bescheide der Arbeitsagenturbis zur RenteBelegen Zeiten für die Rentenversicherung.

Urkunden und Persönliches

UnterlageWie langeWarum
Geburts-, Heirats- und SterbeurkundendauerhaftWerden bei Behörden, Erbe und Rente verlangt.
Schul- und StudienzeugnissedauerhaftBewerbung und Rentenversicherung.
Testament, Vollmachten, Verfügungendauerhaft, aktuelle FassungOhne Original oft nicht wirksam nachweisbar.
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)solange das Fahrzeug gehörtNachweis des Eigentums beim Verkauf.

Gut zu wissen

Wann beginnt eine Frist?

Meist mit Ende des Jahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2026 mit drei Jahren Frist darf also Ende 2029 weg.

Reicht ein Scan?

Für die meisten privaten Unterlagen ja, als Nachweis zählt der Inhalt. Urkunden, Testament, Vollmachten und Fahrzeugbrief im Original aufheben.

Was gilt für Selbstständige?

Für Geschäftsunterlagen gelten eigene Pflichten von 6 bis 10 Jahren (§ 147 AO). Diese Übersicht ist nur für private Unterlagen.

Stand: Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.