Rechnungen und Käufe
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Rechnungen von Handwerkern am eigenen GrundstückPflicht | 2 Jahre | Gesetzliche Pflicht (§ 14b Abs. 1 UStG). Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. |
| Kassenbons und Kaufbelege | mindestens 2 Jahre | Gewährleistung beim Kauf (§ 438 BGB). Bei Garantie bis zu deren Ende. |
| Rechnungen für Bauleistungen am Haus | mindestens 5 Jahre | Gewährleistung bei Bauwerken (§ 634a BGB). Die Pflicht von 2 Jahren gilt zusätzlich. |
| Quittungen über bezahlte Rechnungen | 3 Jahre | Nachweis der Zahlung bis zur Verjährung (§ 195 BGB), ab Ende des Jahres. |
Bank und Geld
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Kontoauszüge | 3 Jahre | Zahlungsnachweis bis zur Verjährung. Steuerlich wichtige länger, siehe Steuer. |
| Kreditverträge | bis zur Tilgung, danach 3 Jahre | Nachweis, dass alles bezahlt ist. |
| Depot- und Wertpapierabrechnungen | bis zum Verkauf, danach wie Steuer | Kaufkurse braucht es für die Steuer beim Verkauf. |
| Sparverträge und Bausparverträge | bis zur Auszahlung, danach 3 Jahre | Nachweis der Einzahlungen. |
Steuer
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Belege zur Steuererklärung | bis der Bescheid nicht mehr änderbar ist, besser 4 Jahre | Das Finanzamt kann Belege nachfordern. Die Festsetzungsfrist beträgt meist 4 Jahre (§ 169 AO). |
| Steuerbescheide | mindestens 4 Jahre, besser dauerhaft | Nachweis für spätere Fragen, etwa zur Rente oder bei Verlustvorträgen. |
| Steuererklärungen (Kopie) | wie Steuerbescheide | Erleichtert die nächste Erklärung und Rückfragen. |
Wohnen
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Mietvertrag mit Übergabeprotokoll | bis zum Auszug, danach 3 Jahre | Streit um Kaution oder Schäden ist erst nach Verjährung ausgeschlossen. |
| Nebenkostenabrechnungen | 3 Jahre | Mieter können Einwände bis 12 Monate nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB), Rückforderungen verjähren nach 3 Jahren. |
| Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Baupläne | solange die Immobilie gehört, besser dauerhaft | Nachweis von Eigentum, Kosten und Zustand, auch für einen späteren Verkauf. |
| Energieausweis, Heizungsprotokolle | solange die Immobilie gehört | Wird bei Vermietung und Verkauf verlangt. |
Versicherung und Gesundheit
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Versicherungspolicen | bis Vertragsende, danach 3 Jahre | Für Schäden, die erst später gemeldet werden. |
| Lebens- und Rentenversicherung | dauerhaft | Ansprüche entstehen oft erst nach Jahrzehnten. |
| Arztrechnungen und Rezepte | wie Steuer, sonst 3 Jahre | Krankheitskosten können steuerlich zählen. |
| Impfpass, Röntgenpass, Befunde | dauerhaft | Für spätere Behandlungen. |
Arbeit und Rente
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Gehaltsabrechnungen | bis zur Rente | Nachweis für die Rentenversicherung, falls Zeiten fehlen. |
| Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse | dauerhaft | Zeugnisse werden bei Bewerbungen verlangt, Verträge belegen Beschäftigungszeiten. |
| Sozialversicherungsnachweise, Rentenbescheide | dauerhaft | Grundlage für die Rente, auch für Hinterbliebene. |
| Bescheide der Arbeitsagentur | bis zur Rente | Belegen Zeiten für die Rentenversicherung. |
Urkunden und Persönliches
| Unterlage | Wie lange | Warum |
|---|---|---|
| Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden | dauerhaft | Werden bei Behörden, Erbe und Rente verlangt. |
| Schul- und Studienzeugnisse | dauerhaft | Bewerbung und Rentenversicherung. |
| Testament, Vollmachten, Verfügungen | dauerhaft, aktuelle Fassung | Ohne Original oft nicht wirksam nachweisbar. |
| Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) | solange das Fahrzeug gehört | Nachweis des Eigentums beim Verkauf. |
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Gut zu wissen
Wann beginnt eine Frist?
Meist mit Ende des Jahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2026 mit drei Jahren Frist darf also Ende 2029 weg.
Reicht ein Scan?
Für die meisten privaten Unterlagen ja, als Nachweis zählt der Inhalt. Urkunden, Testament, Vollmachten und Fahrzeugbrief im Original aufheben.
Was gilt für Selbstständige?
Für Geschäftsunterlagen gelten eigene Pflichten von 6 bis 10 Jahren (§ 147 AO). Diese Übersicht ist nur für private Unterlagen.
Stand: Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.