Aktenlage

Nutzungsbedingungen

Fassung 1.1 · Stand 12. September 2026

1. Anbieter und Gegenstand

Anbieter des Programms Aktenlage ist Timo Britz. Anschrift, E-Mail-Adresse und die übrigen Pflichtangaben stehen im Impressum.

Aktenlage ist ein Programm für Microsoft Windows, mit dem sich Papierdokumente einscannen, in einzelne Schriftstücke trennen, inhaltlich erschließen und als PDF-Dateien ablegen lassen. Das Programm läuft vollständig auf dem Rechner der Nutzerin oder des Nutzers.

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung des Programms. Für den Kaufvertrag selbst gelten ergänzend die Angaben auf der Produktseite sowie die Widerrufsbelehrung.

2. Was das Programm überträgt

Aktenlage überträgt keine Dokumente, keine Inhalte und keine Nutzungsdaten an den Anbieter oder an Dritte. Scannen, Texterkennung, Trennung, Ablage und Suche laufen ohne jede Netzverbindung.

Das optionale Sprachmodell spricht über eine Netzwerkschnittstelle mit einem Dienst, der voreingestellt auf demselben Rechner läuft (127.0.0.1). Diese Adresse ist in den Einstellungen änderbar. Wird dort ein anderer Rechner eingetragen, wird der erkannte Dokumenttext dorthin übertragen; dafür ist dann die Nutzerin oder der Nutzer verantwortlich.

Die einzige Verbindung nach außen, die das Programm von sich aus aufbaut, ist der Abruf einer öffentlichen Datei auf timobritz.de, um festzustellen, ob eine neuere Fassung vorliegt. Dabei werden keine Kennung, keine Lizenznummer und keine Zählung übertragen; heruntergeladen wird nichts. Der Abruf erfolgt höchstens einmal wöchentlich und lässt sich in den Einstellungen abschalten. Technisch bedingt entsteht dabei beim Anbieter der Website ein Server-Protokolleintrag mit der IP-Adresse; Näheres dazu in der Datenschutzerklärung.

Nur auf Knopfdruck lädt das Programm einmalig das optionale Sprachmodell (rund 5 GB) über den mitgelieferten Ollama-Dienst aus dem öffentlichen Modellverzeichnis von Ollama. Dabei erhält dieser Anbieter die IP-Adresse und den Namen des Modells; Dokumente und Lizenzdaten werden nicht übertragen.

3. Vertragsschluss, Preis und Lieferung

Die Darstellung des Programms auf der Produktseite ist kein bindendes Angebot. Eine Nachricht über das Formular oder per E-Mail ist eine unverbindliche Anfrage. Darauf erhalten Sie per E-Mail ein Angebot mit Rechnung, diesen Nutzungsbedingungen und der Widerrufsbelehrung. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot per E-Mail annehmen.

Der Preis beträgt 49 € als Endpreis für einen Lizenzschein der Hauptversion 1. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Weitere Kosten entstehen nicht; ein Versand findet nicht statt. Bezahlt wird per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.

Geliefert wird der Lizenzschein als Textdatei per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse, spätestens zwei Werktage nach Zahlungseingang. Das Programm selbst steht unabhängig davon auf der Produktseite zum Herunterladen bereit und lässt sich vor dem Kauf im Probebetrieb prüfen.

Den Vertragstext speichere ich nicht in einer für Sie abrufbaren Form. Diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit dem Angebot per E-Mail und können sie speichern oder ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Lizenz

Mit dem Erwerb eines Lizenzscheins wird ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Es gilt für alle Fassungen der erworbenen Hauptversion, also zum Beispiel für sämtliche Fassungen 1.x. Eine neue Hauptversion (2.0) ist nicht eingeschlossen.

5. Probebetrieb

Ohne Lizenzschein läuft das Programm im Probebetrieb. In diesem Zustand dürfen 50 Seiten neu in das Archiv aufgenommen werden. Alle übrigen Funktionen stehen unverändert zur Verfügung.

6. Zugang zu den eigenen Unterlagen

Der Zugriff auf bereits abgelegte Unterlagen hängt zu keinem Zeitpunkt von einer Lizenz ab. Suchen, Ansehen, Ausdrucken und Ausleiten funktionieren auch ohne Lizenzschein, mit ungültigem Schein und nach dem Ende der Nutzung.

Das Archiv ist außerdem nicht an das Programm gebunden: Neben jeder PDF-Datei liegt eine lesbare Textdatei mit allen erfassten Angaben, aus der sich der Suchindex vollständig neu aufbauen lässt.

7. Aktualisierungen

Für die Dauer, die bei einem Programm dieser Art und dieses Zwecks erwartet werden kann, werden Aktualisierungen bereitgestellt, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, einschließlich sicherheitsrelevanter Aktualisierungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher richtet sich diese Pflicht nach den §§ 327 ff. BGB. Über eine verfügbare Aktualisierung wird im Programm und auf der Produktseite informiert; das Einspielen entscheidet die Nutzerin oder der Nutzer selbst.

Aktualisierungen innerhalb der erworbenen Hauptversion sind ohne weitere Zahlung eingeschlossen.

8. Mängel

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten insbesondere die Regelungen über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Diese Rechte werden durch die folgenden Abschnitte nicht eingeschränkt.

9. Was ausdrücklich nicht zugesichert wird

Die folgenden Punkte beschreiben, was das Programm leistet und was nicht. Sie sind keine Haftungsausschlüsse, sondern eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit. Soweit sie von den objektiven Anforderungen abweichen, weise ich im Angebot gesondert darauf hin; mit der Annahme des Angebots vereinbaren Sie diese Abweichungen ausdrücklich.

9.1 Fristen sind Vorschläge

Das Programm liest Fristen aus dem erkannten Text und zeigt sie mit der wörtlichen Belegstelle an. Es wird nicht zugesichert, dass alle Fristen gefunden werden oder dass gefundene Fristen zutreffend berechnet sind. Gesetzliche Fristen, Zustellungsfiktionen sowie Feiertags- und Wochenendregelungen sind nicht abgebildet. Jede Frist ist am Originaldokument zu prüfen. Das Programm leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

9.2 Texterkennung, Trennung und Einordnung

Texterkennung, Dokumenttrennung, Kategorisierung und Absendererkennung arbeiten fehlerbehaftet. Das Programm legt jedes Dokument zur Bestätigung vor; bestätigt wird ausschließlich durch die Nutzerin oder den Nutzer. Eine bestimmte Erkennungsquote wird nicht zugesichert.

9.3 Leerseitenerkennung

Als leer erkannte Seiten werden in die Quarantäne gelegt und nicht gelöscht. Die Erkennung ist nicht unfehlbar. Die Quarantäne ist vor einem Löschen zu prüfen.

9.4 Datensicherung

Das Programm ersetzt keine Datensicherung. Die enthaltenen Funktionen zum Sichern in eine Datei und zum Spiegeln auf ein Netzlaufwerk sind Kopierfunktionen und keine Sicherungsstrategie. Für die Sicherung des Archivs bleibt die Nutzerin oder der Nutzer verantwortlich.

9.5 Aufbewahrungspflichten

Aktenlage ist für die eigenen Unterlagen gebaut. Es wird nicht zugesichert, dass die Ablage den Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung, an das ersetzende Scannen oder an die GoBD genügt. Wer Papierbelege im steuerlichen Sinn ersetzen will, braucht dafür eine eigene Prüfung.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird unbeschränkt gehaftet

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Verlust von Daten

Für den Verlust von Daten wird nur bis zu dem Betrag gehaftet, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn Sie Ihre Daten regelmäßig und der Gefahrenlage entsprechend gesichert hätten. Diese Begrenzung gilt nicht in den oben genannten Fällen unbeschränkter Haftung.

Das Programm weist an mehreren Stellen darauf hin, dass es eine Datensicherung nicht ersetzt, und es löscht von sich aus nichts: Als leer erkannte Seiten gehen in die Quarantäne, erkannte Dubletten werden gemeldet, und neben jeder abgelegten Datei liegt ein lesbarer Beileger, aus dem sich der Suchindex vollständig neu aufbauen lässt.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Sie können nach § 14 des Produkthaftungsgesetzes im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Dasselbe gilt für zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

11. Verwendete Bausteine Dritter

Aktenlage verwendet freie Software Dritter, darunter Tesseract OCR (Apache-2.0), OpenCV (Apache-2.0), qpdf und pikepdf (Apache-2.0 beziehungsweise MPL-2.0), pypdfium2 (BSD-3 und Apache-2.0), SQLite (gemeinfrei) sowie Python und zugehörige Bibliotheken (PSF, MIT, BSD). Die vollständigen Lizenztexte liegen dem Programm bei. Das optionale Sprachmodell steht unter der Apache-2.0-Lizenz und wird nicht mit dem Programm ausgeliefert.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Spätere Fassungen gelten nur für danach geschlossene Verträge.

13. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben die zwingenden Vorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder bereit noch verpflichtet.