Tabula

Nutzungsbedingungen

Fassung 1.0 · Stand 29. September 2026

Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt gleichlautend für alle Windows-Programme von Timo Britz. Teil B enthält die Angaben zu Tabula: Preis, Probebetrieb, Verbindungen ins Netz, Umfang der Lizenz und Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen geht Teil B vor.

Wie Sie einen Kauf widerrufen, steht in Abschnitt A 4.

Teil A · Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen

A 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Rechteinhaber der Programme ist:

Timo Britz
Sülzgürtel 47
50937 Köln
Deutschland
Telefon +49 162 1655800
E-Mail info@timobritz.de

Die übrigen Pflichtangaben stehen im Impressum.

(2) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Windows-Programme von Timo Britz, im Probebetrieb und mit Lizenzschein. Für jedes Programm gilt zusätzlich sein Produktteil (Teil B). Bei Widersprüchen geht der Produktteil vor.

(3) Begriffe:

A 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Das Programm lässt sich auf der Produktseite kostenlos herunterladen. Gekauft wird nicht der Download, sondern ein Lizenzschein.

(2) Kauf über Digistore24. Über die Schaltfläche zum Kauf auf der Produktseite gelangen Sie zum Bestellformular von Digistore24. Tritt Digistore24 dort als Wiederverkäuferin auf, ist die im Bestellformular genannte Gesellschaft der Digistore24-Gruppe (je nach Land die Digistore24 GmbH, Hildesheim, oder eine ihrer Schwestergesellschaften) Ihre Vertragspartnerin. Sie verkauft den Lizenzschein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wickelt die Zahlung ab und stellt die Rechnung aus. Für den Kaufvertrag gelten dann ergänzend ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Datenschutzerklärung, die im Bestellformular angezeigt werden. Nennt das Bestellformular mich als Verkäufer, bin ich Ihr Vertragspartner.

(3) Kauf direkt bei mir. Soweit der Produktteil das vorsieht, können Sie den Lizenzschein auch direkt bei mir kaufen. Die Darstellung auf der Produktseite ist kein bindendes Angebot. Eine Nachricht über das Kontaktformular oder per E-Mail ist eine unverbindliche Anfrage. Darauf erhalten Sie per E-Mail ein Angebot mit Rechnung und diesen Bedingungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot per E-Mail annehmen. Ich bin dann Ihr Vertragspartner.

(4) In diesen Bedingungen ist „Ihr Vertragspartner“ die Stelle, mit der Sie nach Absatz 2 oder 3 den Kaufvertrag geschlossen haben. Das Nutzungsrecht am Programm räume in jedem Fall ich ein (A 6); dafür gelten diese Bedingungen auch dann, wenn der Kaufvertrag mit Digistore24 geschlossen wird.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Beim Kauf direkt bei mir speichere ich den Vertragstext nicht in einer für Sie abrufbaren Form; Sie erhalten ihn mit dem Angebot per E-Mail und können ihn speichern oder ausdrucken.

A 3 Preis, Zahlung und Lieferung

(1) Den Preis nennen der Produktteil und die Produktseite. Er ist eine Einmalzahlung für einen Lizenzschein der Hauptversion 1. Es gibt keine Laufzeit, keine Verlängerung und keine wiederkehrende Zahlung. Weitere Kosten entstehen nicht; ein Versand findet nicht statt.

(2) Umsatzsteuer. Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weise keine Umsatzsteuer aus. Beim Kauf direkt bei mir ist der genannte Preis deshalb der Endpreis ohne Umsatzsteuer. Beim Kauf über Digistore24 als Wiederverkäuferin berechnet Digistore24 die Umsatzsteuer; maßgeblich ist der im Bestellformular angezeigte Gesamtpreis.

(3) Zahlung. Beim Kauf über Digistore24 zeigt das Bestellformular die möglichen Zahlarten. Beim Kauf direkt bei mir zahlen Sie per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.

(4) Lieferung. Den Lizenzschein erhalten Sie als Textdatei per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang. Stelle ich ihn von Hand aus, geschieht das in der Regel am selben Werktag. Ob ein Programm den Schein automatisch ausstellt, steht im Produktteil (B 2). Beim Kauf über Digistore24 gilt als Zahlungseingang die Zahlungsbestätigung von Digistore24; bei Zahlung per Überweisung oder Vorkasse ist das deren Eingang bei Digistore24.

(5) Der Lizenzschein lautet auf den bei der Bestellung angegebenen Namen, bei Angabe einer Firma oder Schule zusätzlich auf diese. Er enthält den Namen, die Lizenznummer, das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse im Klartext. Bis der Schein eintrifft, läuft das Programm im Probebetrieb weiter.

A 4 Widerruf

A 4.1 Kauf über Digistore24

Beim Kauf über Digistore24 ist Digistore24 Ihre Vertragspartnerin (A 2 Abs. 2). Ob und wie Sie den Kauf widerrufen können, richtet sich allein nach der Widerrufsbelehrung von Digistore24. Sie wird im Bestellformular angezeigt, mit der Bestellbestätigung übermittelt und ist in den Käuferbedingungen von Digistore24 sowie auf deren Seite zum Widerruf abrufbar. Den Widerruf erklären Sie gegenüber Digistore24, zum Beispiel über die dort bereitgestellte Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Digistore24 erstattet dann auch den Preis. Eine eigene Widerrufsbelehrung von mir gibt es für diese Käufe nicht.

A 4.2 Kein Verzicht auf das Widerrufsrecht

Beim Kauf wird kein Verzicht auf das Widerrufsrecht verlangt, also keine Zustimmung, durch die es mit der Lieferung des Lizenzscheins vorzeitig erlöschen würde. Verbraucher können den Vertrag daher innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen auch nach Erhalt des Lizenzscheins widerrufen.

A 4.3 Kauf direkt bei mir

Kaufen Sie einen Lizenzschein direkt bei mir (A 2 Abs. 3; derzeit nur Aktenlage auf Anfrage), gilt meine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Sie liegt außerdem dem Angebot bei.

A 4.4 Nach dem Widerruf

Mit der Erstattung endet Ihr Recht, das Programm mit dem erstatteten Lizenzschein zu nutzen. Entfernen Sie den Lizenzschein dann bitte aus dem Programm und löschen Sie Ihre Kopien davon. Das Programm läuft danach im Probebetrieb weiter; der Zugang zu Ihren Daten bleibt erhalten (A 7). Unabhängig davon können Sie jedes Programm vor dem Kauf kostenlos und ohne Frist im Probebetrieb prüfen (A 5).

A 5 Probebetrieb

(1) Ohne Lizenzschein läuft das Programm im Probebetrieb. Er ist kostenlos und nicht befristet. Was er begrenzt, steht im Produktteil (B 2); alle übrigen Funktionen stehen zur Verfügung.

(2) Für den Probebetrieb gelten diese Bedingungen mit einer Abweichung: Da er unentgeltlich ist, hafte ich für Mängel nur, wenn ich sie arglistig verschwiegen habe, und im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

A 6 Nutzungsrecht (Lizenz)

(1) Mit dem Lizenzschein erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Recht, das Programm in allen Fassungen der erworbenen Hauptversion zu nutzen. Eine neue Hauptversion ist nicht eingeschlossen; Ihre Fassung läuft dann unverändert weiter.

(2) Die Lizenz gilt für eine Person und deren eigene Rechner, zur Nutzung für eigene Zwecke. Abweichungen regelt der Produktteil (B 6).

(3) Weitergabe. Sie dürfen den Lizenzschein nicht an Dritte weitergeben, solange Sie das Programm selbst nutzen. Geben Sie die Nutzung endgültig auf, dürfen Sie die Lizenz vollständig auf eine andere Person übertragen; Ihre eigenen Kopien des Lizenzscheins löschen Sie dann. Dasselbe gilt im Erbfall. Auf Wunsch stelle ich dem neuen Inhaber einen Schein auf seinen Namen aus.

(4) Ersatzschein. Geht Ihr Lizenzschein verloren, stelle ich ihn kostenlos mit derselben Nummer neu aus. Dafür führe ich ein Verzeichnis der ausgestellten Scheine (siehe Datenschutzerklärung).

(5) Keine Aktivierung. Es gibt keine Aktivierung, kein Konto und keinen Server, der etwas freischaltet. Das Programm prüft den Lizenzschein ohne Netzverbindung auf Ihrem Rechner und zeigt den Namen aus dem Lizenzschein an. Einen weitergehenden Kopierschutz gibt es nicht.

(6) Die Rechte aus den §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt, insbesondere das Zurückentwickeln im gesetzlich zulässigen Rahmen.

(7) Bestandteile Dritter stehen unter eigenen Lizenzen (A 13).

A 7 Zugang zu Ihren Daten

Der Zugang zu Daten, die Sie mit dem Programm erfasst haben, hängt zu keinem Zeitpunkt von einem Lizenzschein ab. Ansehen und Drucken funktionieren auch ohne Lizenzschein, mit ungültigem Schein und nach dem Ende der Nutzung. Der Probebetrieb begrenzt nur das Anlegen neuer Daten im Umfang des Produktteils.

Ihre Daten liegen auf Ihrem Rechner. Eine Deinstallation lässt sie stehen. Welche Ausgabe- und Ausleitungsformate es gibt, steht im Produktteil (B 7).

A 8 Aktualisierungen

(1) Für alle Fassungen der Hauptversion 1 stelle ich Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen mindestens bis zum 31. Dezember 2028 bereit. Das ist eine Mindestzusage, keine Begrenzung.

(2) Die gesetzliche Pflicht, Aktualisierungen für den Zeitraum bereitzustellen, den Sie nach Art und Zweck des Programms erwarten können (§ 327f BGB), bleibt unberührt. Reicht sie über das Datum in Absatz 1 hinaus, gilt sie; dieses Datum verkürzt sie nicht.

(3) Über verfügbare Aktualisierungen informiere ich auf der Produktseite. Ob und wie das Programm selbst auf neue Fassungen hinweist, steht im Produktteil (B 8).

(4) Aktualisierungen innerhalb der Hauptversion kosten nichts. Ob Sie eine Aktualisierung einspielen, entscheiden Sie. Für eine Aktualisierung, die Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist installieren, gilt § 327f Abs. 2 BGB.

(5) Sicherheitslücken können Sie mir unter info@timobritz.de melden.

A 9 Mängel

(1) Bei Mängeln haben Sie die gesetzlichen Rechte, gegenüber Verbrauchern insbesondere nach den Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Sie richten sich gegen Ihren Vertragspartner: beim Kauf über Digistore24 gegen Digistore24, beim Kauf direkt bei mir gegen mich. Diese Bedingungen schränken diese Rechte nicht ein.

(2) Unabhängig davon können Sie mir Fehler jederzeit unter info@timobritz.de melden. Mängel des Programms behebe ich durch Aktualisierungen nach A 8.

A 10 Was die Programme leisten und was nicht

(1) Die folgenden Absätze und der Abschnitt „Leistungsbeschreibung“ im Produktteil (B 10) beschreiben, was die Programme leisten. Sie sind keine Haftungsausschlüsse und schränken die Rechte nach A 9 nicht ein.

(2) Vorschläge, keine Entscheidungen. Wo ein Programm erkennt, einordnet, rechnet oder formuliert, legt es Vorschläge vor. Die Entscheidung trifft der Mensch, der das Programm bedient. Die Programme leisten keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung.

(3) Sprachmodell. Programme mit optionalem Sprachmodell kennzeichnen im Programm, was das Sprachmodell beigetragen hat (Produktteil). Solche Beiträge können unzutreffend sein. Das Sprachmodell läuft auf Ihrem Rechner; es wird nicht mit dem Programm ausgeliefert, sondern auf Ihren Knopfdruck geladen. Wie schnell es antwortet, hängt von der Ausstattung Ihres Rechners ab.

(4) Datensicherung. Die Programme ersetzen keine Datensicherung. Eingebaute Sicherungen liegen, soweit der Produktteil nichts anderes sagt, auf demselben Rechner. Sie helfen gegen Fehleingaben, nicht gegen Geräteschaden, Diebstahl oder Schadsoftware.

(5) Betriebssystem. Die Programme laufen nur unter Microsoft Windows. Die Systemvoraussetzungen nennt der Produktteil (B 5).

(6) Installationsprogramm ohne Code-Signatur. Die Installationsprogramme tragen keine Code-Signatur. Windows kann beim ersten Start eine Warnung anzeigen; ist die intelligente App-Steuerung von Windows eingeschaltet, kann Windows die Ausführung verhindern.

A 11 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Verlust von Daten. Für den Verlust von Daten hafte ich nur bis zu dem Betrag, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn Sie Ihre Daten regelmäßig und der Gefahrenlage entsprechend gesichert hätten. Das gilt nicht in den Fällen von Absatz 1.

(4) Für den Probebetrieb gilt A 5 Abs. 2. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

A 12 Datenschutz

Die Programme übertragen keine Inhalte an mich. Welche Verbindungen ein Programm aufnimmt, steht im Produktteil (B 4). Welche Daten ich beim Kauf, beim Ausstellen des Lizenzscheins und bei Zusatzleistungen verarbeite, die der Produktteil beschreibt, steht in der Datenschutzerklärung.

A 13 Bestandteile Dritter

Die Programme enthalten freie Software und freie Inhalte Dritter. Der Produktteil nennt die wichtigsten (B 9). Die vollständigen Lizenztexte liegen dem Programm bei, nach der Installation im Programmordner unter Lizenzen-Dritter. Diese Lizenzen gelten für die jeweiligen Bestandteile unabhängig von diesen Bedingungen und gehen für sie vor.

A 14 Fassungen dieser Bedingungen

Für einen geschlossenen Vertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss gültig war, für den Probebetrieb die bei der Installation gültige Fassung. Spätere Fassungen gelten nur für danach geschlossene Verträge.

A 15 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Vorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder bereit noch verpflichtet.

Teil B · Produktteil Tabula

B 1 Gegenstand

Tabula ist ein Programm für Microsoft Windows, mit dem eine Lehrkraft die Leistungen ihrer eigenen Kurse erfasst, gewichtet und daraus Vorschläge für Zeugnisnoten mit vollständiger Herleitung erhält. Es ist für eine einzelne Lehrkraft auf einem einzelnen Rechner gebaut, keine Schulverwaltung und nicht für den Mehrplatzbetrieb vorgesehen. Die erfassten Daten liegen verschlüsselt auf dem Rechner der Lehrkraft.

B 2 Preis, Kauf und Probebetrieb

B 3 Verantwortung für die Schülerdaten

Mit Tabula werden personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern verarbeitet, ausschließlich auf dem Rechner der Lehrkraft. Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Schule. Die Lehrkraft verarbeitet die Daten für die Schule nach den Vorgaben des jeweiligen Landes.

Ich erhalte diese Daten nicht und bin für sie weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter. Ein Vertrag über Auftragsverarbeitung ist für die Nutzung von Tabula deshalb nicht erforderlich. Das gilt auch für den Notfallzugang (B 11): Der Anforderungscode enthält keine Namen, keine Noten und keine Kursbezeichnungen, und Datenordner oder Sicherungen nehme ich nicht an. Eigener Verantwortlicher bin ich nur für die Angaben, die mir eine Lehrkraft beim Kauf und beim Notfallzugang übermittelt (siehe Datenschutzerklärung).

Ob Schülerdaten auf einem privaten oder dienstlichen Gerät verarbeitet werden dürfen, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes und nach den Vorgaben der Schule. Mehrere Länder verlangen dafür eine Anzeige bei der Schulleitung oder deren Genehmigung. Tabula erzeugt auf Knopfdruck eine Verfahrensbeschreibung, die dafür verwendet werden kann; sie nennt die verarbeiteten Datenarten, das Verschlüsselungsverfahren, die Schwachstellen und ob der Notfallzugang eingeschaltet ist. Die Prüfung, ob die Verarbeitung zulässig ist, und eine erforderliche Anzeige oder Genehmigung nimmt das Programm nicht ab.

B 4 Verbindungen ins Netz

Tabula überträgt keine Noten, keine Namen, keine Bemerkungen und keine Nutzungsdaten. Es gibt genau eine Verbindung nach außen: Höchstens einmal in der Woche ruft das Programm die öffentliche Datei timobritz.de/tabula/fassungen.json ab, um festzustellen, ob eine neuere Fassung vorliegt. Übertragen werden nur die Anfrage mit Ihrer IP-Adresse und die Kennung Tabula, ohne Lizenznummer oder Zählung.

Diese Abfrage lässt sich in den Einstellungen abschalten. Danach nimmt das Programm von sich aus keine Verbindung mehr auf; die Schaltfläche „Jetzt nachsehen“ wirkt weiter, weil ein Klick darauf die Bitte um genau diese Abfrage ist. Adressen wie die Produktseite öffnet das Programm nicht selbst im Browser, sondern legt sie in die Zwischenablage. Für den Notfallzugang nimmt das Programm keine Verbindung auf; den Anforderungscode übermitteln Sie selbst.

B 5 Systemvoraussetzungen

Windows 10 oder 11, 64 Bit, mit der WebView2-Laufzeit von Microsoft. Die Installation braucht keine Administratorrechte.

B 6 Umfang der Lizenz

Die Lizenz gilt für eine Lehrkraft und deren eigene Rechner, zur Nutzung für die eigene Unterrichtstätigkeit.

B 7 Zugang, Ausgabe und Sicherung

Ansehen, Eintragen, Herleiten, Festschreiben, Drucken, Ausleiten und Sichern funktionieren auch ohne Lizenzschein, mit ungültigem Schein und nach dem Ende der Nutzung. Begrenzt ist allein das Anlegen weiterer Kurse.

B 8 Hinweise auf neue Fassungen

Solange die Abfrage nach B 4 eingeschaltet ist, meldet sich eine neuere Fassung im Programm von selbst; unabhängig davon lässt sich jederzeit nachsehen. Eine Aktualisierung verändert die erfassten Daten nicht und macht sie nicht unlesbar. Ändert eine Fassung das Dateiformat, bleibt der Bestand lesbar oder wird beim ersten Öffnen überführt; vor dem Überführen legt das Programm eine Sicherung an.

B 9 Bestandteile Dritter

cryptography (Apache-2.0 beziehungsweise BSD-3), ReportLab (BSD-3), httpx, httpcore und h11 (BSD-3), pywebview (BSD-3), pythonnet (MIT), Pillow (MIT-CMU) sowie Python und zugehörige Bibliotheken (PSF, MIT, BSD); die Schrift Lexend (SIL Open Font License 1.1). Die WebView2-Laufzeit von Microsoft wird benutzt, nicht mitgeliefert. Ein Sprachmodell wird nicht mitgeliefert und nicht verwendet.

B 10 Leistungsbeschreibung

10.1 Zeugnisnoten sind Vorschläge

Das Programm legt für eine Zeugnisnote einen Vorschlag vor und zeigt dazu die vollständige Herleitung: jede berücksichtigte Leistung, ihr Gewicht, den Rechenweg und das angewandte Rundungsverfahren. Gerechnet wird mit Brüchen, gerundet einmal am Ende. Fehlt eine Angabe, die für die Herleitung nötig ist, nennt das Programm den Mangel und rechnet nicht.

Die Zeugnisnote wird erst wirksam, wenn Sie sie festschreiben. Sie können dabei vom Vorschlag abweichen; die Abweichung wird mit Ihrer Begründung festgehalten.

Es wird nicht zugesichert, dass ein Vorschlag der Note entspricht, die nach dem Recht Ihres Landes, der Ordnung Ihrer Schule oder dem Beschluss Ihrer Fachkonferenz zu erteilen ist. Die pädagogische und die rechtliche Verantwortung für jede Note bleiben bei der Lehrkraft. Das Programm leistet keine Rechtsberatung.

10.2 Die mitgelieferten Regelwerke sind nicht amtlich geprüft

Voreingestellt ist ein freies Regelwerk, das keine Aussage über geltendes Recht trifft: Es rechnet so, wie Sie es einstellen. Mitgelieferte Vorlagen einzelner Länder sind nach den jeweils angegebenen Verordnungen gebaut und tragen ihre Fundstelle. Sie sind nicht amtlich geprüft und im Programm mit einem sichtbaren Vorbehalt versehen. Verordnungen und Auslegungen ändern sich; ob eine Vorlage noch zutrifft, ist vor dem Einsatz zu prüfen. Ein Beschluss der zuständigen Fachkonferenz geht jeder Vorlage vor.

10.3 Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel

Die erfassten Daten sind je Datensatz mit AES-256-GCM verschlüsselt; der Schlüssel wird aus Ihrem Kennwort abgeleitet (scrypt). Beim Einrichten erhalten Sie einen Wiederherstellungsschlüssel als zweiten Weg zu Ihren Daten; bewahren Sie ihn getrennt vom Rechner auf.

Ohne eingeschalteten Notfallzugang kann ich Ihren Datenbestand weder öffnen noch wiederherstellen. Es gibt dann keine Hintertür, keinen Zweitschlüssel und keinen Weg über mich. Gehen Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel verloren, sind die damit verschlüsselten Daten endgültig verloren. Mit eingeschaltetem Notfallzugang gilt B 11. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht in keinem Fall.

Die Verschlüsselung schützt den ruhenden Bestand, nicht den laufenden Betrieb: Solange das Programm geöffnet ist, liegt der Schlüssel im Arbeitsspeicher. Wer an einem unverschlossenen Rechner sitzt, kommt an die Daten.

10.4 Umfang

Es gibt keinen gemeinsamen Zugriff mehrerer Personen auf denselben Bestand, keine Anbindung an ein Schulverwaltungsprogramm und keine Übernahme von Noten in ein Zeugnisformular eines Landes. Es wird nicht zugesichert, dass sich erzeugte Ausgaben in ein bestimmtes Verfahren einfügen.

B 11 Notfallzugang (optionale Leistung)

(1) Ab Werk ist der Notfallzugang ausgeschaltet. Sie können ihn beim Einrichten oder später in den Einstellungen selbst einschalten und jederzeit wieder ausschalten; beim Ausschalten entfernt das Programm die Hinterlegung.

(2) Ist er eingeschaltet, verschlüsselt das Programm Ihren Datenschlüssel zusätzlich für einen öffentlichen Schlüssel von mir. Diese Hinterlegung liegt im Kopf Ihres Tresors auf Ihrem Rechner, nicht bei mir. Ich habe weder Ihre Tresordateien noch die Hinterlegung und kann von mir aus nichts öffnen.

(3) So läuft eine Freigabe ab:

  1. Sind Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel verloren, erzeugt das Programm einen Anforderungscode. Er enthält nur den verschlüsselten Datenschlüssel und die Zufallskennung Ihres Tresors, keine Namen, keine Noten und keine Kursbezeichnungen.
  2. Sie übermitteln mir den Anforderungscode. Ohne ihn kann ich nichts tun.
  3. Ich prüfe vor jeder Freigabe Ihre Identität, also ob die anfragende Person berechtigt ist. Bestehen Zweifel, gebe ich nicht frei.
  4. Ich schicke Ihnen ein Freigabewort. Es öffnet nur Ihren Tresor und nur ein einziges Mal.
  5. Nach dem Öffnen verlangt das Programm ein neues Kennwort und wechselt den Datenschlüssel. Freigabewort und bisheriger Wiederherstellungsschlüssel werden damit ungültig; Sie erhalten einen neuen Wiederherstellungsschlüssel.

(4) Rollen. Die Freigabe beantragt die Lehrkraft, auf deren Rechner der Tresor liegt. Für die Schülerdaten bleibt die Schule verantwortlich (B 3). Ich verarbeite nur die Angaben der Lehrkraft zur Anfrage und halte jeden Vorgang mit Datum, Tresorkennung und Art der Prüfung fest. Datenordner, Sicherungen oder Ausleitungen nehme ich nicht an; senden Sie mir solche Dateien nicht. Werden sie mir dennoch geschickt, lösche ich sie ungeöffnet.

(5) Risiko. Mit eingeschaltetem Notfallzugang gibt es neben Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel einen dritten Weg zu Ihren Daten, der über mich führt. Wer eine Kopie Ihrer Tresordateien besitzt und mich über seine Identität täuscht, könnte damit an die Daten gelangen. Klären Sie deshalb vor dem Einschalten mit Ihrer Schule, ob der Notfallzugang zulässig ist. Die Verfahrensbeschreibung nennt, ob er eingeschaltet ist.

(6) Keine Gewähr. Der Notfallzugang ist eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Anspruch auf eine Freigabe oder auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht. Geht mein geheimer Schlüssel verloren, ist der Notfallzugang wirkungslos; Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel bleiben davon unberührt. Für Datenverlust, den der Notfallzugang nicht verhindert, übernehme ich keine Gewähr. Die Haftung nach A 11 Abs. 1 bleibt unberührt.