Mietfix

Nutzungsbedingungen

Fassung 1.0 · Stand 29. September 2026

Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt gleichlautend für alle Windows-Programme von Timo Britz. Teil B enthält die Angaben zu Mietfix: Preis, Probebetrieb, Verbindungen ins Netz, Umfang der Lizenz und Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen geht Teil B vor.

Wie Sie einen Kauf widerrufen, steht in Abschnitt A 4.

Teil A · Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen

A 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Rechteinhaber der Programme ist:

Timo Britz
Sülzgürtel 47
50937 Köln
Deutschland
Telefon +49 162 1655800
E-Mail info@timobritz.de

Die übrigen Pflichtangaben stehen im Impressum.

(2) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Windows-Programme von Timo Britz, im Probebetrieb und mit Lizenzschein. Für jedes Programm gilt zusätzlich sein Produktteil (Teil B). Bei Widersprüchen geht der Produktteil vor.

(3) Begriffe:

A 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Das Programm lässt sich auf der Produktseite kostenlos herunterladen. Gekauft wird nicht der Download, sondern ein Lizenzschein.

(2) Kauf über Digistore24. Über die Schaltfläche zum Kauf auf der Produktseite gelangen Sie zum Bestellformular von Digistore24. Tritt Digistore24 dort als Wiederverkäuferin auf, ist die im Bestellformular genannte Gesellschaft der Digistore24-Gruppe (je nach Land die Digistore24 GmbH, Hildesheim, oder eine ihrer Schwestergesellschaften) Ihre Vertragspartnerin. Sie verkauft den Lizenzschein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wickelt die Zahlung ab und stellt die Rechnung aus. Für den Kaufvertrag gelten dann ergänzend ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Datenschutzerklärung, die im Bestellformular angezeigt werden. Nennt das Bestellformular mich als Verkäufer, bin ich Ihr Vertragspartner.

(3) Kauf direkt bei mir. Soweit der Produktteil das vorsieht, können Sie den Lizenzschein auch direkt bei mir kaufen. Die Darstellung auf der Produktseite ist kein bindendes Angebot. Eine Nachricht über das Kontaktformular oder per E-Mail ist eine unverbindliche Anfrage. Darauf erhalten Sie per E-Mail ein Angebot mit Rechnung und diesen Bedingungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot per E-Mail annehmen. Ich bin dann Ihr Vertragspartner.

(4) In diesen Bedingungen ist „Ihr Vertragspartner“ die Stelle, mit der Sie nach Absatz 2 oder 3 den Kaufvertrag geschlossen haben. Das Nutzungsrecht am Programm räume in jedem Fall ich ein (A 6); dafür gelten diese Bedingungen auch dann, wenn der Kaufvertrag mit Digistore24 geschlossen wird.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Beim Kauf direkt bei mir speichere ich den Vertragstext nicht in einer für Sie abrufbaren Form; Sie erhalten ihn mit dem Angebot per E-Mail und können ihn speichern oder ausdrucken.

A 3 Preis, Zahlung und Lieferung

(1) Den Preis nennen der Produktteil und die Produktseite. Er ist eine Einmalzahlung für einen Lizenzschein der Hauptversion 1. Es gibt keine Laufzeit, keine Verlängerung und keine wiederkehrende Zahlung. Weitere Kosten entstehen nicht; ein Versand findet nicht statt.

(2) Umsatzsteuer. Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weise keine Umsatzsteuer aus. Beim Kauf direkt bei mir ist der genannte Preis deshalb der Endpreis ohne Umsatzsteuer. Beim Kauf über Digistore24 als Wiederverkäuferin berechnet Digistore24 die Umsatzsteuer; maßgeblich ist der im Bestellformular angezeigte Gesamtpreis.

(3) Zahlung. Beim Kauf über Digistore24 zeigt das Bestellformular die möglichen Zahlarten. Beim Kauf direkt bei mir zahlen Sie per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.

(4) Lieferung. Den Lizenzschein erhalten Sie als Textdatei per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang. Stelle ich ihn von Hand aus, geschieht das in der Regel am selben Werktag. Ob ein Programm den Schein automatisch ausstellt, steht im Produktteil (B 2). Beim Kauf über Digistore24 gilt als Zahlungseingang die Zahlungsbestätigung von Digistore24; bei Zahlung per Überweisung oder Vorkasse ist das deren Eingang bei Digistore24.

(5) Der Lizenzschein lautet auf den bei der Bestellung angegebenen Namen, bei Angabe einer Firma oder Schule zusätzlich auf diese. Er enthält den Namen, die Lizenznummer, das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse im Klartext. Bis der Schein eintrifft, läuft das Programm im Probebetrieb weiter.

A 4 Widerruf

A 4.1 Kauf über Digistore24

Beim Kauf über Digistore24 ist Digistore24 Ihre Vertragspartnerin (A 2 Abs. 2). Ob und wie Sie den Kauf widerrufen können, richtet sich allein nach der Widerrufsbelehrung von Digistore24. Sie wird im Bestellformular angezeigt, mit der Bestellbestätigung übermittelt und ist in den Käuferbedingungen von Digistore24 sowie auf deren Seite zum Widerruf abrufbar. Den Widerruf erklären Sie gegenüber Digistore24, zum Beispiel über die dort bereitgestellte Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Digistore24 erstattet dann auch den Preis. Eine eigene Widerrufsbelehrung von mir gibt es für diese Käufe nicht.

A 4.2 Kein Verzicht auf das Widerrufsrecht

Beim Kauf wird kein Verzicht auf das Widerrufsrecht verlangt, also keine Zustimmung, durch die es mit der Lieferung des Lizenzscheins vorzeitig erlöschen würde. Verbraucher können den Vertrag daher innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen auch nach Erhalt des Lizenzscheins widerrufen.

A 4.3 Kauf direkt bei mir

Kaufen Sie einen Lizenzschein direkt bei mir (A 2 Abs. 3; derzeit nur Aktenlage auf Anfrage), gilt meine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Sie liegt außerdem dem Angebot bei.

A 4.4 Nach dem Widerruf

Mit der Erstattung endet Ihr Recht, das Programm mit dem erstatteten Lizenzschein zu nutzen. Entfernen Sie den Lizenzschein dann bitte aus dem Programm und löschen Sie Ihre Kopien davon. Das Programm läuft danach im Probebetrieb weiter; der Zugang zu Ihren Daten bleibt erhalten (A 7). Unabhängig davon können Sie jedes Programm vor dem Kauf kostenlos und ohne Frist im Probebetrieb prüfen (A 5).

A 5 Probebetrieb

(1) Ohne Lizenzschein läuft das Programm im Probebetrieb. Er ist kostenlos und nicht befristet. Was er begrenzt, steht im Produktteil (B 2); alle übrigen Funktionen stehen zur Verfügung.

(2) Für den Probebetrieb gelten diese Bedingungen mit einer Abweichung: Da er unentgeltlich ist, hafte ich für Mängel nur, wenn ich sie arglistig verschwiegen habe, und im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

A 6 Nutzungsrecht (Lizenz)

(1) Mit dem Lizenzschein erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Recht, das Programm in allen Fassungen der erworbenen Hauptversion zu nutzen. Eine neue Hauptversion ist nicht eingeschlossen; Ihre Fassung läuft dann unverändert weiter.

(2) Die Lizenz gilt für eine Person und deren eigene Rechner, zur Nutzung für eigene Zwecke. Abweichungen regelt der Produktteil (B 6).

(3) Weitergabe. Sie dürfen den Lizenzschein nicht an Dritte weitergeben, solange Sie das Programm selbst nutzen. Geben Sie die Nutzung endgültig auf, dürfen Sie die Lizenz vollständig auf eine andere Person übertragen; Ihre eigenen Kopien des Lizenzscheins löschen Sie dann. Dasselbe gilt im Erbfall. Auf Wunsch stelle ich dem neuen Inhaber einen Schein auf seinen Namen aus.

(4) Ersatzschein. Geht Ihr Lizenzschein verloren, stelle ich ihn kostenlos mit derselben Nummer neu aus. Dafür führe ich ein Verzeichnis der ausgestellten Scheine (siehe Datenschutzerklärung).

(5) Keine Aktivierung. Es gibt keine Aktivierung, kein Konto und keinen Server, der etwas freischaltet. Das Programm prüft den Lizenzschein ohne Netzverbindung auf Ihrem Rechner und zeigt den Namen aus dem Lizenzschein an. Einen weitergehenden Kopierschutz gibt es nicht.

(6) Die Rechte aus den §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt, insbesondere das Zurückentwickeln im gesetzlich zulässigen Rahmen.

(7) Bestandteile Dritter stehen unter eigenen Lizenzen (A 13).

A 7 Zugang zu Ihren Daten

Der Zugang zu Daten, die Sie mit dem Programm erfasst haben, hängt zu keinem Zeitpunkt von einem Lizenzschein ab. Ansehen und Drucken funktionieren auch ohne Lizenzschein, mit ungültigem Schein und nach dem Ende der Nutzung. Der Probebetrieb begrenzt nur das Anlegen neuer Daten im Umfang des Produktteils.

Ihre Daten liegen auf Ihrem Rechner. Eine Deinstallation lässt sie stehen. Welche Ausgabe- und Ausleitungsformate es gibt, steht im Produktteil (B 7).

A 8 Aktualisierungen

(1) Für alle Fassungen der Hauptversion 1 stelle ich Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen mindestens bis zum 31. Dezember 2028 bereit. Das ist eine Mindestzusage, keine Begrenzung.

(2) Die gesetzliche Pflicht, Aktualisierungen für den Zeitraum bereitzustellen, den Sie nach Art und Zweck des Programms erwarten können (§ 327f BGB), bleibt unberührt. Reicht sie über das Datum in Absatz 1 hinaus, gilt sie; dieses Datum verkürzt sie nicht.

(3) Über verfügbare Aktualisierungen informiere ich auf der Produktseite. Ob und wie das Programm selbst auf neue Fassungen hinweist, steht im Produktteil (B 8).

(4) Aktualisierungen innerhalb der Hauptversion kosten nichts. Ob Sie eine Aktualisierung einspielen, entscheiden Sie. Für eine Aktualisierung, die Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist installieren, gilt § 327f Abs. 2 BGB.

(5) Sicherheitslücken können Sie mir unter info@timobritz.de melden.

A 9 Mängel

(1) Bei Mängeln haben Sie die gesetzlichen Rechte, gegenüber Verbrauchern insbesondere nach den Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Sie richten sich gegen Ihren Vertragspartner: beim Kauf über Digistore24 gegen Digistore24, beim Kauf direkt bei mir gegen mich. Diese Bedingungen schränken diese Rechte nicht ein.

(2) Unabhängig davon können Sie mir Fehler jederzeit unter info@timobritz.de melden. Mängel des Programms behebe ich durch Aktualisierungen nach A 8.

A 10 Was die Programme leisten und was nicht

(1) Die folgenden Absätze und der Abschnitt „Leistungsbeschreibung“ im Produktteil (B 10) beschreiben, was die Programme leisten. Sie sind keine Haftungsausschlüsse und schränken die Rechte nach A 9 nicht ein.

(2) Vorschläge, keine Entscheidungen. Wo ein Programm erkennt, einordnet, rechnet oder formuliert, legt es Vorschläge vor. Die Entscheidung trifft der Mensch, der das Programm bedient. Die Programme leisten keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung.

(3) Sprachmodell. Programme mit optionalem Sprachmodell kennzeichnen im Programm, was das Sprachmodell beigetragen hat (Produktteil). Solche Beiträge können unzutreffend sein. Das Sprachmodell läuft auf Ihrem Rechner; es wird nicht mit dem Programm ausgeliefert, sondern auf Ihren Knopfdruck geladen. Wie schnell es antwortet, hängt von der Ausstattung Ihres Rechners ab.

(4) Datensicherung. Die Programme ersetzen keine Datensicherung. Eingebaute Sicherungen liegen, soweit der Produktteil nichts anderes sagt, auf demselben Rechner. Sie helfen gegen Fehleingaben, nicht gegen Geräteschaden, Diebstahl oder Schadsoftware.

(5) Betriebssystem. Die Programme laufen nur unter Microsoft Windows. Die Systemvoraussetzungen nennt der Produktteil (B 5).

(6) Installationsprogramm ohne Code-Signatur. Die Installationsprogramme tragen keine Code-Signatur. Windows kann beim ersten Start eine Warnung anzeigen; ist die intelligente App-Steuerung von Windows eingeschaltet, kann Windows die Ausführung verhindern.

A 11 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Verlust von Daten. Für den Verlust von Daten hafte ich nur bis zu dem Betrag, der zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn Sie Ihre Daten regelmäßig und der Gefahrenlage entsprechend gesichert hätten. Das gilt nicht in den Fällen von Absatz 1.

(4) Für den Probebetrieb gilt A 5 Abs. 2. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

A 12 Datenschutz

Die Programme übertragen keine Inhalte an mich. Welche Verbindungen ein Programm aufnimmt, steht im Produktteil (B 4). Welche Daten ich beim Kauf, beim Ausstellen des Lizenzscheins und bei Zusatzleistungen verarbeite, die der Produktteil beschreibt, steht in der Datenschutzerklärung.

A 13 Bestandteile Dritter

Die Programme enthalten freie Software und freie Inhalte Dritter. Der Produktteil nennt die wichtigsten (B 9). Die vollständigen Lizenztexte liegen dem Programm bei, nach der Installation im Programmordner unter Lizenzen-Dritter. Diese Lizenzen gelten für die jeweiligen Bestandteile unabhängig von diesen Bedingungen und gehen für sie vor.

A 14 Fassungen dieser Bedingungen

Für einen geschlossenen Vertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss gültig war, für den Probebetrieb die bei der Installation gültige Fassung. Spätere Fassungen gelten nur für danach geschlossene Verträge.

A 15 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Vorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder bereit noch verpflichtet.

Teil B · Produktteil Mietfix

B 1 Gegenstand

Mietfix ist ein Programm für Microsoft Windows, mit dem private Vermieter die Betriebskostenabrechnung für Wohngebäude mit einer bis etwa fünf Wohneinheiten erstellen. Jede Position nennt die Rechnung, die Belegstelle, die Fundstelle und den Rechenweg. Ein Mieterwechsel im Abrechnungsjahr wird taggenau geteilt, Leerstand trägt der Vermieter. Dazu kommen Werkzeuge zur Wirtschaftlichkeit: Investition, Tilgungsplan und Haushaltsbuch. Das Programm läuft vollständig auf Ihrem Rechner.

B 2 Preis, Kauf und Probebetrieb

B 3 Daten und Verantwortung

Mietfix speichert im Ordner %APPDATA%\Mietfix unter anderem Name und Anschrift des Vermieters, die Namen der Mieter mit Beginn und Ende der Mietverhältnisse, die Personenzahl je Wohnung, Zählerstände, Rechnungen Dritter und die fertigen Abrechnungen. Die Daten liegen unverschlüsselt als lesbare JSON- und PDF-Dateien vor, damit sie auch ohne das Programm lesbar bleiben. Wer den Rechner mit anderen teilt, sollte sein Benutzerkonto schützen oder das Laufwerk verschlüsseln (etwa mit BitLocker).

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Vermieter, der die Daten erfasst. Ich erhalte diese Daten nicht, es gibt keinen Server, keine Kopie und keinen Zugriff. Ich bin deshalb weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter; ein Vertrag über Auftragsverarbeitung ist weder nötig noch möglich.

B 4 Verbindungen ins Netz

B 5 Systemvoraussetzungen

B 6 Umfang der Lizenz

Die Lizenz gilt für eine Person und deren eigene Rechner (A 6 Abs. 2).

B 7 Zugang, Ausgabe und Sicherung

Ansehen, Abrechnen, Drucken und Ausleiten sind nie eingeschränkt. Die Daten bleiben als JSON und PDF ohne dieses Programm lesbar. Das Programm löscht nichts und hat keinen Knopf dafür; eine Deinstallation lässt den Datenordner unangetastet. Eine Sicherung auf einem anderen Datenträger legen Sie selbst an (A 10 Abs. 4).

B 8 Hinweise auf neue Fassungen

Solange die Fassungsabfrage nach B 4 eingeschaltet ist, zeigt das Programm eine neue Fassung samt Verweis auf die Produktseite an.

B 9 Bestandteile Dritter

reportlab, pywebview, httpx, httpcore, idna und pycparser (BSD-3), anyio, bottle, cffi, charset-normalizer, h11, pythonnet und proxy_tools (MIT beziehungsweise MIT-0), Pillow (MIT-CMU), typing_extensions (PSF-2.0), cryptography (Apache-2.0 oder BSD-3), pypdfium2 mit PDFium (BSD-3 und Apache-2.0), clr_loader, certifi (MPL-2.0, unverändert mitgeliefert) und die Schrift Lexend (SIL Open Font License 1.1). Das Sprachmodell qwen3:8b steht unter der Apache-2.0-Lizenz und wird nicht mitgeliefert.

B 10 Leistungsbeschreibung

10.1 Mietfix rechnet und belegt. Es entscheidet nicht.

Mietfix rechnet und belegt. Es entscheidet nicht. Ob ein Posten umlagefähig ist, ob eine Vereinbarung im Mietvertrag steht, ob eine Abrechnung formell wirksam ist, das sind Rechtsfragen und bleiben beim Vermieter. Die Hinweise auf BetrKV, HeizkostenV und BGB sind Fundstellen, keine Rechtsauskunft. Für die Richtigkeit einer Abrechnung wird keine Gewähr übernommen.

Ebenso wenig Steuer- oder Anlageberatung: Die Steuer im Investitionsrechner ist stark vereinfacht.

10.2 Was „keine Gewähr“ bedeutet

Mietfix rechnet nach den Angaben, die Sie eingeben, und nach den Verteilerschlüsseln, die Sie wählen. Der Satz „Für die Richtigkeit einer Abrechnung wird keine Gewähr übernommen“ ist keine Einschränkung der Haftung nach A 11 und der Rechte nach A 9, sondern eine Beschreibung dessen, was das Programm leistet: Es kann nicht wissen, was in Ihrem Mietvertrag steht. Rechnet das Programm nach seinen eigenen Regeln falsch, ist das ein Mangel (A 9).

Prüfen Sie deshalb jede Abrechnung, bevor Sie sie versenden. Dafür weist das Programm zu jeder Position die Rechnung, die Belegstelle, die Fundstelle und den vollständigen Rechenweg aus. Die eingebauten Regeln sind am 28. September 2026 gegen die amtlichen Gesetzesfassungen geprüft worden; Vorschriften können sich seitdem geändert haben.

10.3 Zwölfmonatsfrist

Das Programm führt die Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB je Mietpartei als Hinweis und rechnet sie gegen den Zugang beim Mieter. Die Frist zu wahren bleibt Ihre Sache. Den Tag des Zugangs kennt das Programm nur, wenn Sie ihn eintragen, und es versendet nichts. Ob eine Verspätung zu vertreten ist, beurteilt es nicht.

10.4 Nicht abgebildet

Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausgeldabrechnungen und Umsatzsteuer sind nicht abgebildet.

10.5 Gradtagszahlen

Die Gradtagszahlen für die Aufteilung der Heizkosten beim Nutzerwechsel sind nicht amtlich belegt. Sie sind gegen öffentliche Darstellungen geprüft, nicht gegen die maßgebliche Norm.

10.6 Rechnungen lesen mit dem Sprachmodell

Das optionale Sprachmodell schlägt Posten aus Rechnungen vor. Jeder so gelesene Posten trägt die Marke „vom Sprachmodell“ mit dem Namen des Modells. Kein Posten gilt ohne Bestätigung durch einen Menschen; einen Weg, das automatisch zu setzen, gibt es nicht. Die Messung auf der Produktseite beruht auf acht Rechnungen; eine bestimmte Trefferquote wird nicht zugesichert.

10.7 Wirtschaftlichkeit

Investitionsrechner, Tilgungsplan und Haushaltsbuch sind Rechenwerkzeuge. Die Steuerberechnung ist stark vereinfacht. Das Programm leistet keine Steuer- oder Anlageberatung.